Schramberg

OneCoin: Opferanwalt Levy droht Bulgarien mit EU-Klage

Verfahren gegen Ignatovas Ehemann vielleicht im zweiten Quartal 2025/ Revisionsverfahren in Münster beim Generalbundesanwalt

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Die juristische Aufarbeitung des OneCoin-Betrugsskandals dauert. Während in den USA die Justiz einigermaßen zügig mehrere Haupttäter (und Ex-Geliebte der „Crypto-Queen“ Ruja Ignatova) hinter Gitter brachte, laufen die Verfahren in Deutschland und Bulgarien zäh – oder gar nicht.

Sofia/Münster/Darmstadt. Der Londoner Rechtsanwalt Jonathan Levy hat in einem Schreiben an das bulgarische Justizministerium beklagt, dass die dortigen Behörden nichts gegen OneCoin und ihre Hintermänner unternähmen. Es sei für die Opfer, „besonders schmerzvoll, dass OneCoin weiterhin von Sofia aus operiert“. 

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Die ONE-Kryptowährung habe angeblich eine enorme Marktkapitalisierung von mehr als 10 Trillionen Euro, sei aber in Wirklichkeit „komplett betrügerisch“.  Levy schreibt: “ONE ist ein vollständiger Betrug, und dennoch erlaubt ihm die bulgarische Regierung zu bestehen und sich auszudehnen.“ (One is a complete hoax yet the Bulgaria government allows it to persist and multiply.)

Levy erinnert daran, dass Ignatova und ihre Komplizen seit 2013 „Milliarden Euro“ den Investoren abgeknöpft hätten. Anders als andere Betrügereien mit Kryptowährungen sei OneCoin nicht zusammengebrochen, sondern arbeite bis jetzt weiter von Bulgarien aus. Und dies, obwohl die Top-Führer in den USA im Gefängnis säßen und die Gründerin Ruja Ignatova auf der Top-Ten- Liste der meistgesuchten Verbrecher des FBI stünde.

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FBI Fahndungsplakat.

Die OneCoin-Opfer hätten die bulgarischen Behörden wiederholt aufgefordert, die Ermittlungen auszudehnen, OneCoin-Eigentum zu beschlagnahmen und deren Aktivitäten zu stoppen. Im November habe man weitere Beweise für die Geldwäscheoperationen von OneCoin vorgelegt. Doch es sei nichts geschehen.

Levy kündigt nun im Namen von OneCoin Opfern an, man werde das Land nach EU-Regeln auf Entschädigung in Milliardenhöhe verklagen, sollte Bulgarien nicht innerhalb von 30 Tagen die Opfer für deren Verluste entschädigen. Levy bezieht sich auf eine Anordnung der EU zur Entschädigung von Opfern organisierter Kriminalität im Zusammenhang mit einer Kryptowährung.

Levy-Brief-Anfang an die bulgarische Justizministerin.

Münsterverfahren: Revision liegt beim Generalbundesanwalt

In Deutschland laufen derzeit zwei große Verfahren gegen OneCoin-Beteiligte. In Münster hatte das dortige Landgericht vor gut einem Jahr Frank R., Manon H. und den Münchner Rechtsanwalt Martin B. zu mehrjährigen Haftstrafen ohne Bewährung verurteilt. (Wir haben berichtet.) Doch gegen die Urteile hatten die Drei Revision beantragt. Darüber muss der Bundesgerichtshof entscheiden.

Auf Nachfrage der NRWZ erklärt die Pressestelle des BGH, es liege beim Bundesgerichtshof „(noch) kein Verfahren“ vor. Zunächst muss nämlich der Generalbundesanwalt den Antrag prüfen. Dort liegt er auch vor, es sei aber noch offen, wann darüber entscheiden werde, teilte die dortige Pressestelle mit.

Bis das Trio also möglicherweise seine Haftstrafe antreten muss, dürfte noch viel Wasser den Rhein und die Isar hinunterfließen.

Geldwäscheverdacht gegen Björn S.: Es dauert

Auch im Fall des Ehemanns von Ruja Ignatova, dem Rechtsanwalt Björn S. ist wenig Bewegung zu merken. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat bereits im Mai 2023 ihre Ermittlungen wegen Geldwäscheverdachts gegen ihn angeschlossen und ans Landgericht weitergegeben. Dort prüft man immer noch, ob das Gericht das Hauptverfahren gegen S. eröffnet.

Ruja Ignatova und ihr Ehemann Björn S. bei einer Geburtstagsparty für die „Kryptoqueen“ im Mai 2026. Aus einem OneCoin-Video.

Im November 2024 teilte ein Gerichtssprecher der NRWZ mit, es sei „nicht ausgeschlossen, dass im Falle der Eröffnung des Hauptverfahrens Verhandlungstermine für das 2. Quartal 2025 bestimmt werden würden“. Für die Verzögerungen seien Personalwechsel an der Spitze der Kammer und zahlreiche andere Verfahren verantwortlich. Auch habe der Angeschuldigte seinen Anwalt gewechselt. Dieser müsse sich ebenfalls erst noch einarbeiten.

Sicherungshypothek auf Quandt-Villa

Etwas allerdings ist doch neu: Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat auf Nachfrage der NRWZ mitgeteilt, „dass wir in der Strafsache gegen einen Rechtsanwalt eine Sicherungshypothek zu Gunsten des Landes Hessen in das Grundbuch haben eintragen lassen.“ Wie berichtet, besitzt Ignatovas Ehemann eine Villa in Bad Homburg, deren Kaufpreis von etwa sieben Millionen Euro eine Firma aus dem OneCoin-Umfeld bezahlt haben soll.

Villa in Bad Homburg. Foto: privat

Nun also kann Ignatovas Ehemann sie nicht mehr versilbern. Die Sicherungshypothek diene „der Vermögenssicherung für eine mögliche spätere Vermögensabschöpfung“, so Staatsanwalt Hartmann.

Ob allerdings die etwa 60.000 OneCoin-Opfer allein in Deutschland jemals eine Entschädigung bekommen? Das könne „aktuell noch nicht beurteilt werden“, sagt Staatsanwalt Hartmann.

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Martin Himmelheber (him)

... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.

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